Jugendschutz bei unserer 100-Jahr-Feier
Der Einlass für alle Gäste unter 18 Jahren ist am Samstagabend ausschließlich in Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten, volljährigen Person gestattet – dies gilt auch schon vor 24:00 Uhr!
Am Einlass wird benötigt:
- Ausgefüllter & unterschriebener Muttibrief
- Lichtbildausweis von Jugendlichem & Begleitperson
