Die Ortsfeuerwehr wird von der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister geleitet (§ 20 Abs. 1 Satz 2 NBrandSchG). Im Verhinderungsfall erfolgt die Vertretung in allen Dienstangelegenheiten durch die stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder den stellvertretenden Ortsbrandmeister. Sie sind im Dienst Vorgesetzte der Mitglieder der Ortsfeuerwehr.
- Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
- Der/Die Ortsbrandmeister/in wird in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
- Der/Die Ortsbrandmeister erhält eine Aufwandsentschädigung LINK
- Der/Die Ortsbrandmeister/in muss mindestens 8 Jahre Mitglied der Einsatzabteilung sein u. den Lehrgang Gruppenführer 1+2 erfolgreich abgeschlossen haben. (Die Vorraussetzungen können innerhalb von 2 Jahren nachgeholt werden, so lange wird das Amt lediglich kommissarisch ausgeführt).
Vorangegangene Personen die das Amt ausgeführt haben:
- 2000 – 2024 Ralf-Dieter Harbers (Ortsbrandmeister)
- 1987 – 2000 Johann Tergast (Ortsbrandmeister)
- 1973 – 1987 Wilhelm Theermann (Ortsbrandmeister)
- 1963 -1973 Wilhelm Theermann (Gemeindebrandmeister)
- 1955 – ? (mind. 1959) Kurt Kleemann (Gemeindebrandmeister)
- 1947 – 1955 Jan Potthast (Gemeindebrandmeister)
- 1926 – 1947 Alle Battermann (Gemeindebrandmeister)
- 1902 – ? Jan Eggen (Gemeindebrandmeister der Pflichtfeuerwehr)