Die Ortsfeuerwehr wird von der Ortsbrandmeisterin oder dem Ortsbrandmeister geleitet (§ 20 Abs. 1 Satz 2 NBrandSchG). Im Verhinderungsfall erfolgt die Vertretung in allen Dienstangelegenheiten durch die stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder den stellvertretenden Ortsbrandmeister. Sie sind im Dienst Vorgesetzte der Mitglieder der Ortsfeuerwehr.
- Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.
- Der/Die stv. Ortsbrandmeister/in wird in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
- Der/Die stv. Ortsbrandmeister erhält eine Aufwandsentschädigung LINK
- Der/Die stv. Ortsbrandmeister/in muss mindestens 8 Jahre Mitglied der Einsatzabteilung sein u. den Lehrgang Gruppenführer 1+2 erfolgreich abgeschlossen haben. (Die Vorraussetzungen können innerhalb von 2 Jahren nachgeholt werden, so lange wird das Amt lediglich kommissarisch ausgeführt).
Vorangegangene Personen die das Amt ausgeführt haben:
- 2012 – 2024 Jann Freese
- 2000 – 2012 Jan Doosje
- 1995 – 2000 Ralf-Dieter Harbers
- 1989 – 1995 Eberhard Bürma
- 1987 – 1989 Karl-Heinz Scheffer
- 1981 – 1987 Johann Tergast
- Theus Gröneveld
- 1902 – ? Alrich Sonnenberg (stv. Brandmeister der damaligen Pflichtfeuerwehr)